Handchirurgische Praxis Dr. Golik (Seit 1989)
Die Webseite befindet sich zur Zeit im Umbau.
KONTAKT UND SPRECHZEITEN:
Handchirurgische Praxis
Dr. med. Ludger Golik
Dr. med. Sebastian Golik
Wörthstraße 33
45894 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 597071
Fax: 0209 597072
SPRECHSTUNDEN:
Mo-Di-Do: 8:00-11:00
15:00-17:00
Mi: 8:00- 11:00
Fr: 8:00- 12:00
E-mail:
handchirurgie-buer@gmx.de
Ganglion (Überbein)
Ein Ganglion bzw. Überbein macht sich an der Hand in der Regel durch eine prall-elastische Vorwölbung
beuge- oder streckseitig über dem Handgelenk, oder an den Streckseiten der Fingermittel- und
Endgelenke bemerkbar. Zusätzlich können Überbeine im Bereich der Sehnenscheiden beugeseitig über
den Grundgelenken der Langfinger in der Hohlhand (zusammen mit so genannten Spring- oder
Schnappfingern) oder beispielsweise an der Speichenseite des Handgelenkes entstehen. In vielen Fällen
sind diese Vorwölbungen nicht schmerzhaft und erfordern zunächst keine Behandlung.
Die Ursache für die Ausbildung so genannter Überbeine ist nicht ganz klar. In seltenen Fällen können sie
verhältnismäßig plötzlich nach einer Überbelastung auftreten, eine weitere mögliche Ursache ist eine
Bindegewebeschwäche, bei der Ganglien an verschiedenen Gelenken auftreten können.
Ihren Ursprung nehmen die Überbeine in vielen Fällen im Bereich der Gelenkskapsel; über einen Stiel
besteht oft eine direkte Verbindung zum Gelenk. Vereinfacht kann man sich ein Überbein als Ausstülpung
der Gelenkinnenhaut durch eine Schwachstelle in der Gelenkskapsel vorstellen. Wie bei einem
Ventilmechanismus füllt sich das Überbein über die Verbindung zum Gelenk mit Gelenksflüssigkeit auf.
Die im Laufe der Zeit eingedickte, geleeartige Flüssigkeit fließt nicht wieder ins Gelenk zurück, so dass
das Überbein nach und nach an Größe zunehmen kann.
Diagnostik
In der Regel kann die Diagnose allein durch eine Untersuchung des Handgelenkes oder Fingergelenkes
ohne weitere Hilfsmittel gestellt werden. Durch eine Ultraschalluntersuchung kann die Verdachtsdiagnose
bestätigt werden. Die Ultraschalluntersuchung ist gerade an den Fingergelenken bei der Differenzierung
zwischen den flüssigkeitsgefüllten Überbeinen und den seltenen, gutartigen Riesenzelltumoren hilfreich.
Eine Röntgenuntersuchung ist zunächst nicht routinemäßig erforderlich. Vor einer eventuell anstehenden
Operation des Überbeins sollte allerdings durch eine Röntgenaufnahme überprüft werden, ob nicht
möglicherweise zusätzlich eine Knochenzyste am Handgelenk (in der Regel im Mondbein oder im
Kahnbein) als möglicher Ausgangspunkt für das Überbein vorliegt (sehr selten).
Eine kernspintomografische Untersuchung ist nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen eines so genannten
okkulten Ganglions erforderlich. Hierbei treten für ein Ganglion typische Beschwerden in der Regel
streckseitig am Handgelenk auf, ohne dass ein Überbein getastet werden kann.
Therapie
Die Behandlung richtet sich zunächst nach den subjektiven Beschwerden. Bei fehlenden Schmerzen und
nur gering ausgeprägter Verdickung ist zunächst keine Behandlung notwendig. Bei ständigen Schmerzen
oder ausgedehnteren Befunden kann zunächst versucht werden, das Überbein zu punktieren. Allerdings
lässt sich nicht in allen Fällen die zähflüssige Masse aus dem Überbein absaugen.
Nach der Punktion wird das Hand- bzw. Fingergelenk für etwa 3-4 Tage durch einen festen Druckverband
und gegebenenfalls durch eine Schiene stillgelegt. In vielen Fällen tritt das Überbein über einen längeren
Zeitraum nicht mehr auf. Falls durch die Punktion eine monatelange Rückbildung erreicht werden kann,
könnte auf Wunsch ein weiterer Punktionsversuch vorgenommen werden.
Sollte es allerdings nach erfolgter Punktion nach nur wenigen Tagen oder Wochen zu einer erneuten
Ausbildung des Ganglions kommen, ist ein weiterer konservativer Behandlungsversuch nicht
erfolgversprechend. Dann ist es vielmehr sinnvoll, dass Überbein durch einen kleinen operativen Eingriff
entfernen zu lassen.
Die Operation erfolgt an den Fingergelenken in einer örtlichen Betäubung nur des betroffenen Fingers, am
Handgelenk wird in der Regel der ganze Arm (Plexusanästhesie) betäubt. Je nach Lokalisation ist mit
einer Operationsdauer von 10-20 Minuten zu rechnen. Nach dem Eingriff erfolgt bei einer Operation am
Handgelenk eine Ruhigstellung für etwa eine Woche, wobei die Finger von Anfang an frei bewegt werden
können. Bei einer Operation am Fingergelenk ist normalerweise ein fester Verband ausreichend.
Operationsrisiken
Neben den allgemeinen Operationsrisiken (Bluterguss, Schwellung, Entzündung), die sich durch ein
konsequentes Hochhalten der Hand nach dem Eingriff vermeiden lassen, besteht besonders bei den
beugeseitig am Handgelenk auftretenden Überbeinen die Gefahr einer Verletzung der
Speichenschlagader. Hier liegt besonders bei Rezidiveingriffen (nach erfolgter Voroperation) ein erhöhtes
Risiko einer Gefäßverletzung vor.
Um derartige Verletzungen zu vermeiden, wird die Operation unter Lupenvergrößerung und in Blutleere
des Armes durchgeführt. Eingetretene Verletzungen lassen sich normalerweise durch eine Gefäßnaht
oder, falls Seitenäste der Speichenarterie betroffen sind durch eine Unterbindung des Gefäßes
behandeln.
Vorübergehende Bewegungseinschränkungen (besonders bei der Beugung des Handgelenkes) treten
häufiger nach Operationen von Überbeinen auf der Streckseite des Handgelenkes auf. Hierbei können
durch selbsttätige Bewegungsübungen oder gegebenenfalls auch in Ausnahmefällen durch eine
krankengymnastische Übungsbehandlung innerhalb von 2-3 Wochen wieder das normale
Bewegungsausmaß erreicht werden.
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit beträgt je nach Lokalisation des Ganglions und postoperativem Verlauf
zwischen zwei und drei Wochen.
Es ist allgemein bekannt, dass Überbeine auch nach einer Operation in unterschiedlichen Zeitabständen
erneut auftreten können. Das Rezidivrisiko liegt nach einem operativen Eingriff bei etwa 10-20 %.
Bei Behandlung des Überbeins durch eine Punktion muss in mehr als der Hälfte der Fälle über kurz oder
lang mit einem erneuten Auftreten gerechnet werden; hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der
Aufwand der Punktion etwa dem einer Blutentnahme entspricht, die Risiken eines operativen Eingriffs
können so zunächst vermieden werden.